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Abrechnung / Verordnung

Jede Physiotherapeutische Behandlung bedarf einer ärztlichen Verordnung.

 

Die Diagnose, Spezifizierung der Therapieziele und Vorgaben auf der Heilmittelverordnung erfolgt nach Untersuchung des Arztes. Sehr oft ist eine spezifische manualtherapeutische Untersuchung erforderlich, so wie sie in der OMT erfolgt.

 

Da die orthopädische manuelle Therapie ( OMT ) derzeit keine Abrechnungsposition bei den Heilmitteln der Krankenkasse besitzt, ist sie eine private Leistung die ärztlich nur mit der Verordnung eines Privatrezeptes auf Manueller Therapie in Doppelbehandlung durchgeführt werden kann.

 

Aufgrund der Ausbildungsstruktur für Manuelle Therapie gibt es in Deutschland eine Abrechnungsposition / Zertifikationsposition „Manuelle Therapie“. Die Weiterbildung in Manueller Therapie dauert in Deutschland 260 Stunden und ist nach IKK Richtlinie vorgesehen. Sie ist die Basisvoraussetzung für die Zertifizierung zum OMT Spezialisten.

 

Die internationale anerkannte Weiterbildung dauert ca. 1500 Stunden und ist von der International Federation of Orthopaedic Manipulative Physical Therapists ( IFOMPT ) standardisiert.

 

Diese evidenzbasierte Ausbildung umfasst theoretisch- wissenschaftliches Arbeiten und eine praktisch klinische Ausbildung unter Supervision. Mit dem Verfassen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit und einer praktischen Prüfung wird diese Weiterbildung abgeschlossen.

 

Zurzeit sind 500 Therapeuten in Deutschland in der OMT zertifiziert.

 

In vielen Ländern arbeiten OMT- Therapeuten ohne ärztliche Verordnung, d.h., sie Arbeiten im Direkt- Zugang. ( Direct- Access ). Oft ist dieser Zugang wesentlich schneller und kostengünstiger.